Betriebsvereinbarung Bewerbermanagementsystem

Betriebsvereinbarung Bewerbermanagementsystem – Ein Bewerbermanagementsystem (BMS) ist eine wertvolle Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Doch bevor Sie ein BMS einführen, sollten Sie sicherstellen, dass alle Beteiligten damit einverstanden sind.

Zweck der Betriebsvereinbarung

Der Zweck der Betriebsvereinbarung ist es, die Verantwortlichkeiten und Pflichten der Beteiligten im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Bewerbermanagementsystems (BMS) zu regeln. Dies beinhaltet die Festlegung von Zielen und Erwartungen, die Organisation und Durchführung des BMS sowie die Kommunikation zwischen den Beteiligten.

Regelungen zum Umgang mit der Betriebsvereinbarung Bewerbermanagementsystem

Der Umgang mit dem Bewerbermanagementsystem sollte in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Diese Punkte sollten in der Betriebsvereinbarung geregelt werden:

  1. Der Zweck des Bewerbermanagementsystems: Das Bewerbermanagementsystem dient dazu, den Bewerbungsprozess zu optimieren und zu vereinfachen.
  2. Die Verantwortlichkeiten im Umgang mit dem Bewerbermanagementsystem: Jede Abteilung ist für die Pflege ihrer Stellenangebote verantwortlich und umfasst das Erstellen, Aktualisieren und Löschen von Stellenanzeigen. Deswegen ist die Personalabteilung für die Pflege der Bewerberdatenbank verantwortlich. Folglich umfasst das Erfassen, Aktualisieren und Löschen von Bewerberdaten.
  3. Die Zugriffsrechte im Umgang mit dem Bewerbermanagementsystem: Jeder Mitarbeiter hat Zugriff auf die Stellenangebote. Aber nur die Personalabteilung hat Zugriff auf die Bewerberdatenbank.
  4. Die Sicherheit im Umgang mit dem Bewerbermanagementsystem: Das Bewerbermanagementsystem unterliegt den gleichen Sicherheitsbestimmungen wie alle anderen Unternehmenssysteme.

Pflichten der Arbeitnehmer

  1. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Stellenangebote und ihr Bewerbermanagementsystem aktuell zu halten.
  2. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Bewerberdatenbank regelmäßig zu überprüfen und aktuelle Informationen bereitzuhalten.
  3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Bewerbungsunterlagen der Bewerber sorgfältig zu überprüfen und zu bearbeiten.
  4. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Bewerbern Rückmeldungen über den Stand ihrer Bewerbung zukommen zu lassen.

Rechte der Arbeitnehmer

Die Arbeitnehmer sollten in einer Betriebsvereinbarung über ein Bewerbermanagementsystem die folgenden Rechte geregelt bekommen:

  • Recht, von Beginn der Suche bis zum Abschluss des Verfahrens über alle Schritte und Kriterien Informationen zu erhalten
  • Die Arbeitnehmer haben das Recht, sich jederzeit an den Personalrat oder die Geschäftsführung zu wenden, wenn sie Fragen oder Bedenken bezüglich des Bewerbermanagementsystems haben
  • Die Arbeitnehmer haben das Recht, jederzeit Einsicht in ihre persönlichen Bewerbungsdaten zu nehmen
  • Recht auf Löschung ihrer persönlichen Bewerbungsdaten

Kündigung der Betriebsvereinbarung Bewerbermanagementsystem

In einer Betriebsvereinbarung sollten die Kündigungsbedingungen geregelt werden. Diese können beispielsweise eine Kündigung zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres oder unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vorsehen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und an die andere Vertragspartei adressiert sein.

Ziele der Bewerberauswahl

Die Ziele der Bewerberauswahl sind klar und deutlich formuliert. Ziel der Bewerberauswahl ist es, den besten Kandidaten für die offene Stelle zu finden. Dabei wird sowohl auf die fachlichen als auch auf die sozialen Kompetenzen geachtet. Die Betriebsvereinbarung sollte daher klarstellen, welche Kriterien für die Auswahl der Bewerber relevant sind und wie diese bewertet werden.

Verfahren der Bewerberauswahl

Grundsätzlich gibt es verschiedene Verfahren, um die Bewerber für eine offene Stelle auszuwählen. Welches Verfahren in einem Betrieb angewendet wird, sollte in der Betriebsvereinbarung geregelt werden. Beispielsweise kann ein Unternehmen entscheiden, dass nur Bewerber eingestellt werden, die bereits in einem Vorstellungsgespräch überzeugt haben. Dabei können auch Alternativen wie schriftliche Prüfungen oder andere Auswahlverfahren zum Einsatz kommen. Wichtig ist, dass im Vorfeld klar definiert wird, welche Verfahren zur Anwendung kommen und wie diese durchgeführt werden.

Kriterien der Bewerberauswahl

Die Kriterien der Bewerberauswahl sollten in einer Betriebsvereinbarung über ein Bewerbermanagementsystem geregelt sein. Das heißt, diese Kriterien können beispielsweise die Qualifikation, das Alter, die Geschlechterverteilung oder die ethnische Herkunft der Bewerber umfassen.

Prozesse der Bewerberauswahl

Dies umfasst die Identifikation der Stellen, für die Bewerbungen eingehen, die Durchführung von Vorstellungsgesprächen und die Auswahl der Bewerber. Die Prozesse sollten so gestaltet sein, dass sie effizient und transparent sind.
Ein Beispiel wäre folgendes:

  1. Vorauswahl
  2. Einladungsverfahren
  3. Auswahlgespräch
  4. Entscheidung

Betriebsrat muss volle Einsicht in Tools und Prozesse bei Online-Bewerbung erhalten

Der Betriebsrat muss bei der Einführung eines Online-Bewerbungssystems vollständig in die Planung und Durchführung einbezogen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass das System den Bedürfnissen aller Beteiligten entspricht und rechtskonform ist.

Aspekten die bei der Einführung eines Online-Bewerbungssystems:

  • Die Auswahl des richtigen Systems: Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Online-Bewerbungssystemen auf dem Markt. Daher ist die Auswahl des richtigen Systems ist entscheidend für den Erfolg des Projekts. Es muss sorgfältig abgewogen werden, welches System am besten zu den Bedürfnissen des Unternehmens passt.
  • Die Planung der Implementierung: Die Implementierung eines Online-Bewerbungssystems ist kein einfaches Unterfangen. Weil der Betriebsrat bei der Planung der Implementierung vollständig einbezogen werden muss.
  • Die Schulung der Mitarbeiter: Damit das Online-Bewerbungssystem erfolgreich eingeführt wird, müssen die Mitarbeiter entsprechend geschult sein. Dabei müssen Sie lernen, wie das System funktioniert und welche Rechte und Pflichten sie haben. Außerdem muss der Betriebsrat bei der Schulung der Mitarbeiter ebenfalls vollständig einbezogen werden.

DSGVO Betriebsvereinbarung Bewerbermanagementsystem

  1. Zweck der Betriebsvereinbarung
  2. Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung
  3. Verantwortlichkeiten
  4. Pflichten der Betriebsrat
  5. Pflichten des Arbeitgebers
  6. Rechte der Betroffenen
  7. Schlussbestimmungen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die ab dem 25.05.2018 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt und die nationalen Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten ersetzt. Die DSGVO soll einen einheitlichen europäischen Datenschutzrahmen schaffen und die digitalen Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken. In Deutschland wird die DSGVO durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umgesetzt.

Der Zweck dieser Betriebsvereinbarung ist es, die Rechte und Pflichten von Betriebsrat und Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Bewerbermanagementsystems (BMS) zu regeln. Diese Betriebsvereinbarung soll sicherstellen, dass das BMS in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO betrieben wird und die Rechte der betroffenen Personen gewahrt sind.

Zweck der Betriebsvereinbarung

Diese Betriebsvereinbarung soll die datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Einsatz eines Bewerbermanagementsystems regeln und sicherstellen, dass das System in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen betrieben wird.

Betriebsvereinbarung Bewerbermanagementsystem und der Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem Bewerbermanagementsystem arbeiten oder damit in Kontakt kommen.

Verantwortlichkeiten bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen

Die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen liegt beim Arbeitgeber als Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet (Artikel 4 Nr 7 DSGVO). Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung dieser Betriebsvereinbarung verantwortlich und hat sicherzustellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem Bewerbermanagementsystem arbeiten oder damit in Kontakt kommen, über diese Betriebsvereinbarung informiert werden und sich an diese halten.

Betriebsvereinbarung Bewerbermanagementsystem und die Pflichten des Betriebsrats

Der Betriebsrat ist gemäß Artikel 87 Absatz 1 Satz 1 Nr 4 BetrVG für die Wahrnehmung der Interessen der Beschäftigten bei der Auswahl und Nutzung von Arbeitsmitteln zuständig. Insbesondere hat er bei der Auswahl von Arbeitsmitteln mitzuwirken, soweit deren Anschaffung oder Verwendung mit betrieblichen Auswahl-, Kündigungs- oder Versetzungsmaßnahmen verbunden ist (Artikel 87 Absatz 2 Satz 1 Nr 4 BetrVG).

Betriebsvereinbarung Bewerbermanagementsystem und die DSGVO besondere Daten

In Bezug auf die DSGVO sind besonders sensible Daten geschützt, die Risiken für die betroffene Person bergen. Dazu gehören zum Beispiel personenbezogene Daten, die Rassen- oder Ethnizitätsmerkmale, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, körperliche oder mentale Gesundheitszustände, sexuelle Orientierung oder sexuelle Lebensumstände umfassen.

Daten, die Beschäftigungsverhältnisse betreffen, gelten ebenfalls als besonders sensibel. Dies schließt Informationen über Abmahnungen, Kündigungen und andere Disziplinarmaßnahmen ein.

Besonders geschützte Daten dürfen nur unter strengen Bedingungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. In der Regel ist eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person erforderlich.

Die Qualifizierung der Mitarbeiter

Die Qualifizierung der Mitarbeiter ist ein sehr wichtiger Punkt in einer Betriebsvereinbarung über ein Bewerbermanagementsystem. Denn nur gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter können das System effektiv nutzen und die gewünschten Ergebnisse erzielen.

In der Betriebsvereinbarung sollten daher klare Regeln und Richtlinien festgelegt werden, wie die Mitarbeiter qualifiziert werden sollen. Dazu gehört zum Beispiel, dass regelmäßige Schulungen angeboten werden, damit die Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand bleiben. Auch eine transparente Kommunikation über die Qualifizierungsmaßnahmen ist wichtig, damit alle Beteiligten immer auf dem gleichen Wissensstand sind.

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